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Standpunkt 441, 10.3.2017

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Standpunkt der Wirtschaft – Offizielles Informationsorgan der Wirtschaftskammer Baselland

BL 6 MEDIKAMENTENPREISE

BL 6 MEDIKAMENTENPREISE 10. März 2017 – Schweizerische Gewerbezeitung Haus der Wirtschaft – Dienstleistungs- und Kompetenz-Zentrum für KMU aus Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Industrie REFERENZPREISE – Nach Einführung eines Referenzpreissystems für Medikamente könnten Hersteller gezwungen sein, unrentable Produkte nicht mehr anzubieten, was die Versorgungsqualität und -sicherheit gefährde, warnt der Intergenerika-Geschäftsführer. «Referenzpreise bedeuten eine Gefahr» Die Einführung von Referenzpreisen hätte «massive Folgen für unsere Gesundheit», sagt Dr. Axel Müller, Geschäftsführer des Branchenverbands Intergenerika, im Interview mit dem Standpunkt der Wirtschaft. Standpunkt: Herr Müller, Sie wehren sich gegen die Einführung von Referenzpreisen – welches sind Ihre Argumente? • Axel Müller: Von ihren Befürwortern werden Referenzpreise als die alleinseligmachende Lösung dargestellt, dabei gibt es eine Reihe von Alternativen, die Kosten sparen helfen. Fakt ist, dass sich einige Länder in Europa gegen ein Referenzpreissystem und für ein anderes Modell entschieden haben. Wir sollten das als ein Zeichen verstehen. Was wären die Folgen nach einer Einführung von Referenzpreisen? • Die Einführung eines Referenzpreissystems hätte massive Folgen für unsere Gesundheit. Patienten würden laufend entweder zum Medikamentenwechsel oder zum Draufzahlen gezwungen werden. Ohne Zuzahlung in der Apotheke bekämen wir nicht mehr das Präparat, das wir kennen und dem wir vertrauen. Aus Ländern der EU wissen wir, dass durch Referenzpreise erzwungene Wechsel zu unerwünschten Wirkungen und zu Axel Müller, Geschäftsführer des Branchenverbands Intergenerika. FOTO ZVG einer beeinträchtigten Therapietreue führen. Schweizer Patienten, Ärzte und Apotheker würden der Wahlfreiheit beraubt werden. Warum ist die Wahlfreiheit denn so wichtig? • Bei einem Wegfall der Wahlfreiheit würden Behörden oder Krankenkassen unsere Medikamentenauswahl treffen. Diese haben nur den Fokus auf Kostensenkung, jedoch nicht auf Qualität, Therapietreue und Versorgungssicherheit. Wichtige Notfallmedikamente und Medikamente mit verbesserter Form der Darreichung für Kinder und Senioren würde es dann in Zukunft nicht mehr wie selbstverständlich geben. Wie sieht es mit der Versorgungssicherheit aus? • Bei zu niedrigen Preisen könnten sich Hersteller gezwungen sehen, gewisse Produkte nicht mehr zu vertreiben. Damit wäre die Versorgungssicherheit gefährdet. Versorgungsknappheit in der Schweiz – ist das wirklich ein realistisches Szenario? • Eine Versorgungsgarantie ist nicht gottgegeben. Versorgungsengpässe, unter denen Ärzte und Patienten leiden, sind bei essentiellen Medikamenten wie Antibiotika leider in der Schweiz schon Realität. Und diese werden sich im Zuge des anhaltenden Preisdrucks weiter verschärfen. Schon heute liegen bei einigen Generika die vom BAG – dem Bundesamt für Gesundheit – akzeptierten Preise unter den Herstellungskosten. Als Konsequenz daraus trennen sich die Hersteller von Medikamenten, die sich nicht mehr rentieren, und konzentrieren sich auf spezialisierte und sehr teure Mittel. Das kann nicht im Sinne der Politik sein. Wie sieht Ihr Alternativvorschlag konkret aus? • Das bestehende Preissenkungssystem für Generika und der differenzierte Selbstbehalt, bei dem Patienten in einem sozial verträglichen Masse in die ökonomische Pflicht genommen werden, haben sich bewährt. Es gibt aus unserer Sicht keinen Grund, dieses System wieder aufzugeben und etwas Neues auszuprobieren, das in Europa umstritten ist. Schon heute bewirken Generika jährlich direkte und indirekte Einsparungen bei den Medikamentenkosten in Höhe von einer Milliarde Franken. «DIE EINFÜHRUNG EINES REFERENZPREISSYSTEMS WÜRDE NUR VERLIERER BRINGEN.» Sehen Sie weiteres Sparpotenzial? • Gewiss. Generika sind die Guten: Anstatt schlechtgeredet sollten Generika eigentlich gezielt gefördert werden, sodass deren Sparpotenzial weiter ausgebaut werden kann. Würde konsequent auf Generika umgestellt, könnten insgesamt zusätzliche 300 Millionen Franken pro Jahr gespart werden. Welche Ziele hat Ihre Allianz gegen Referenzpreise? • Wir sind überzeugt: Die Einführung eines Referenzpreissystems würde nur Verlierer bringen. Die wichtigsten Stakeholder – Patienten, Ärzte und Apotheker – haben sich deshalb klar gegen die Einführung von Billigstmedizin in der Schweiz ausgesprochen. Sie sind gegen Referenzpreise und für den Erhalt der Wahlfreiheit bei Medikamenten. Diesem Anliegen verschaffen wir durch unser konzertiertes Auftreten Gehör. Unter dem Motto «Am falschen Ort sparen gefährdet unsere Gesundheit. Nein zu Referenzpreisen bei Medikamenten» richten wir uns in einer Allianz gegen die Einführung eines Referenzpreissystems und wollen den Bundesrat und die Politik von unseren Argumenten überzeugen. Über welche Kanäle führen Sie die entsprechende Diskussion? • Über eine Vielfalt von Aktivitäten wie zum Beispiel einer eigens kreierten Website, soziale Medien, Politiker- und Experten-Roundtables sowie Medienveranstaltungen bieten wir Informationen und Argumente und schaffen Plattformen zur Diskussion. Wir sind der vollen Überzeugung, dass Referenzpreise kein Weg für die Schweiz sind. Interview: Daniel Schindler PUBLIREPORTAGE Eine Allianz gegen Referenzpreise bei Medikamenten Worum geht es? Der Bundesrat gibt in diesem Jahr die Einführung eines Referenzpreissystems für patentfreie Arzneimittel in die Vernehmlassung. Referenzpreise sind Höchstbeträge für die Erstattung von Medikamentenpreisen durch die Krankenkassen. Entscheiden sich Ärzte und Patienten für ein teureres Medikament, zahlt der Patient den Differenzbetrag aus eigener Tasche. Eine repräsentative Befragung vom Januar 2017 zeigt, dass eine Dreiviertelmehrheit der Schweizer Bevölkerung diesen Systemwechsel nicht akzeptieren würde und auf ihre Wahlfreiheit pocht. Unser Ziel: Verhinderung des Referenzpreissystems Durch eine gezielte Kampagne der Referenzpreisgegner wollen wir vom Branchenverband Intergenerika die Einführung des Referenzpreissystems verhindern. Führende Vertreter und Organisationen der unterschiedlichen Interessensgruppen haben sich schon unserer Bewegung angeschlossen. Mit einem geschlossenen und konzertierten Auftritt können wir uns in Bundes-Bern Gehör verschaffen. Unsere zentralen Botschaften 1. Wir setzen uns gemeinsam für die qualitativ hochwertige und gesicherte Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit patentfreien Qualitätsarzneimitteln zu günstigen Preisen ein. Wir lehnen ein Referenzpreissystem kategorisch ab. 2. Beim Wechsel auf Billigstmedizin gäbe es nur Verlierer: Patienten und Angehörige, Ärzte, Apotheker, Krankenkassen und letztlich Versicherte. 3. Praktizierte Preisvergleiche bei Generika sind nicht aussagekräftig, da die Versorgungssysteme in europäischen Vergleichsländern unterschiedlich sind. Wer die Preise von Ländern wie den Niederlanden fordert, muss auch deren Gesundheitssystem in Kauf nehmen. 4. Bei zu tiefen Medikamentenpreisen sinkt die Attraktivität für die Hersteller. Anhaltender Preisdruck gefährdet somit die Versorgungssicherheit. 5. Wir machen uns stark für den Erhalt der Wahlfreiheit bei Medikamenten. Mehrheit der Schweizer Bevölkerung pocht auf Wahlfreiheit Laut einer repräsentativen, im Januar diesen Jahres vom Marktforschungsinstitut GfS Zürich durchgeführten Befragung von 1005 Personen in der Deutsch- und Westschweiz spricht sich eine deutliche Mehrheit in der Schweizer Bevölkerung für den Erhalt der Wahlfreiheit bei Medikamenten aus. Demnach wären 78 Prozent der Befragten nicht bereit, zu einem Krankenkassenmodell zu wechseln, bei welchem die Krankenkasse und nicht der Arzt oder Apotheker bestimmt, welches Generikum zu verschreiben ist, auch wenn damit im Monat 3 Franken Krankenkassenprämie gespart werden kann. Eine ebenso deutliche Mehrheit der Schweizer Bevölkerung von 74 Prozent wäre ebenfalls nicht bereit, zu einem Krankenkassenmodell zu wechseln, bei welchem die Krankenkasse nur noch das günstigste Generikum vergütet, auch wenn damit im Monat 5 Franken Krankenkassenprämie gespart werden kann. Mit dem Wissen, dass wir die grosse Mehrheit der Schweizer Bevölkerung hinter uns haben, setzen wir uns konzertiert für den Erhalt der Wahlfreiheit bei Medikamenten und gegen die Einführung von Referenzpreisen ein.

BERUFSBILDUNG Haus der Wirtschaft -– – Dienstleistungs- und Kompetenz-Zentrum für KMU aus Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Industrie 10. Schweizerische März 2017 – Gewerbezeitung Schweizerische – Gewerbezeitung 10. März 2017 BL 7 BAUMEISTERVERBAND Einzig die tiefen Margen trüben die Bauprognosen etwas ein. Nach wie vor gute Aussichten Die Umsätze im Schweizer Bauhauptgewerbe sind 2016 gegenüber dem Vorjahr um knapp 9 Prozent gestiegen. Nur knapp wurde das Niveau des Rekordjahrs 2014 nicht erreicht. Dies geht aus der neusten Quartalsstatistik des Schweizerischen Baumeisterverbands (SBV) hervor. Der milde Spätherbst und Frühwinter haben eine rege Bautätigkeit im letzten Quartal 2016 ermöglicht. Über das gesamte Jahr betrachtet steigen die Umsätze gegenüber dem Vorjahr um 8,7 Prozent auf knapp 20 Milliarden Franken. Hoch- und Tiefbau mit ähnlichem Wachstum Der Boom in der Schweizer Baubranche dürfte auch im laufenden Quartal anhalten. Der von der Credit Suisse und dem Schweizerischen Baumeisterverband (SBV) ermittelte Bauindex verharrt auf rekordhohen 144 Punkten. Der Hochbau und der Tiefbau zeigen dabei ein ähnlich hohes Wachstum. Trotz hoher Umsätze trüben die tiefen Margen die Aussichten der Bauwirtschaft ein. Auf diesem Niveau ist der Frühindikator für die Umsatzentwicklung in der Baubranche seit dem dritten Quartal 2016, wie einer Mitteilung von Ende Februar zu entnehmen ist. Träger des Booms ist vor allem der Hochbau, der gemäss den Indikatoren um 4 Prozent gegenüber dem Vorquartal zulegen dürfte. Die Umsätze im Tiefbau dagegen dürften leicht um 3,4 Prozent schrumpfen. Zweischneidiges Schwert Insgesamt rechnen Credit Suisse und SBV für das laufende Jahr mit einer zunehmend vom Hochbau getragenen Fortsetzung des Erfolgskurses. Die entscheidende Rolle soll dabei der Mietwohnungsbau spielen. Die grosse Nach frage nach den im aktuellen Zinsumfeld attraktiven Immobilienanlagen dürfte sich in einer rekordhohen Anzahl gebauter Wohnungen niederschlagen. Längerfristig beurteilt die Credit Suisse diesen Bauboom jedoch als zweischneidiges Schwert. Die aktuell hohen Umsätze der Baubranche habe den Charakter eines Vorschusses, der in absehbarer Zeit wegfallen werde, wenn die Zinsen ansteigen und damit die Attraktivität von Immobilienanlagen sinke. Die vorgeholten Umsätze beim Neubau würden künftig die Auftragseingänge der Baubranche belasten, bis das Überangebot wieder abgebaut sei. Die Baumeister seien darum gefordert, bereits heute in kostensenkende und effizienzsteigernde Methoden und Technologien zu investieren, schreibt die Credit Suisse. sda/ra BERUFSSCHAU – Wie sehr die duale Bildung eine Verbundsaufgabe ist, zeigt die stattliche Anzahl Partner der landesweit grössten Berufswahlmesse, die vom 25. bis 29. Oktober durchgeführt wird. Starke Partner für die Berufsbildung Für den Schweizer Volkswirtschaftsminister, Bundesrat Johann Schneider- Ammann, steht fest: «Hauptsächlich dem Engagement von Verbänden und Unternehmen verdanken wir es, dass auf dem dualen Berufsbildungsweg das gelehrt wird, was auf dem Arbeitsmarkt wirklich gefragt ist», wie er in seinem Vorwort im Ausstellungsführer der Berufsschau 2017 schreibt. Davon profitiere auch der Staat, so Bundesrat Schneider-Ammann. Die Schweizer Berufsbildung habe viel zu bieten. «Ihre Stärken macht die Baselbieter Berufsschau sichtund erlebbar», so Schneider- Ammann. Kein Wunder also, tritt das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation auch dieses Jahr als offizieller Partner der Berufsschau in Erscheinung. Auch der Kanton Baselland fungiert erneut als Partner und beteiligt sich mit 900 000 Franken. Schon seit Jahren unterstützt der Kanton die von der Wirtschaftskammer Baselland durchgeführte Berufswahlmesse. «Die Partnerschaft des Kantons und der Wirtschaftskammer mit der Stadt Liestal und dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation untermauert deren Bedeutung», schreibt die Baselbieter Bildungsdirektorin Monica Gschwind auf der Website der Berufsschau. Alle vier Jahre in Liestal Nachdem die letzte Berufsschau 2015 in Pratteln stattgefunden hatte, wird die diesjährige Ausgabe wieder – wie 2013 – in Liestal ausgetragen. Entsprechend ist auch die Stadt als Partnerin mit an Bord. Schon 2013 stellte Stadtpräsident Lukas Ott anlässlich der damaligen Eröffnung fest, dass man nicht unbedingt über einen Uni-Abschluss verfügen müsse, um im Beruf erfolgreich zu sein. «Akademische Bildung ist natürlich wichtig. Ebenso wichtig ist aber, dass die Unternehmen jungen Menschen eine betriebliche Lehre ermöglichen», stellte Ott klar. An der Berufsschau erleben Jugendliche die Berufe hautnah. Wie sehr die duale Bildung eine Verbundsaufgabe und stark in der Öffentlichkeit verankert ist, zeigt auch die grosse mediale Aufmerksamkeit, welche die Berufsschau jeweils geniesst. So ist neben Radio Basilisk und regioTVplus als exklusive Medienpartnerin im Bereich Print auch die Basler Zeitung mit an Bord. Umfangreiche Internetseite Sämtliche Partner der Berufsschau werden auf der neuen Internetseite der Veranstaltung aufgeführt (Link siehe am Schluss des Berichts). Dort finden sich neben den Programm- Highlights auch wichtige und täglich aktualisierte Informationen, unter anderem für die Aussteller. Und für die Hauptadressaten der Berufsschau – die Schülerinnen und Schüler der FOTO ARCHIV Sekundarschulen – steht ein sogenanntes Berufsprofil zu Verfügung. Wenige Klicks zum Traumberuf Wer das Berufsprofil ausfüllt, erfährt mit wenigen Mausklicks, welche Berufe am ehesten passen könnten. Mit dem entsprechenden Ausdruck finden die Schülerinnen und Schüler zu jedem Beruf eine kurze Beschreibung und den passenden Stand an der Berufsschau. Dies hilft ihnen dabei, sich über die möglichen Lehrberufe zu informieren – ganz nach dem Motto von Urs Berger, Stv. Direktor der Wirtschaftskammer Baselland und Leiter Berufsbildung: «Erst prüfen, dann entscheiden.» Daniel Schindler LINK www.berufsschau.ch PARTNER RATGEBER RECHT – Das revidierte Unfallversicherungsgesetz hebt Deckungslücken auf. Unfälle am Wochenende vor dem eigentlichen Stellenantritt sind neu bereits beim neuen Arbeitgeber versichert. Lücke im Unfallversicherungsgesetz geschlossen Mit dem Jahresanfang ist das revidierte Unfallgesetz (UVG) in Kraft getreten. Wichtig für Arbeitgeber und Arbeitnehmende ist die Neudefinition des Versicherungsbeginns. Bisher setzte der Unfallversicherungsschutz erst ein, wenn der Arbeitnehmende seinen Weg zur Arbeit antrat. Der vertraglich festgelegte Beginn des Arbeitsverhältnisses war dagegen nicht relevant. Alte Regelung war problematisch Die alte Regelung war insofern problematisch, als sie zu unliebsamen Deckungslücken führte. Dann nämlich, wenn der Stellenantritt aufgrund eines Wochen endes oder eines Feiertags nicht auf den Monatsbeginn erfolgte: Bei einem Stellenantritt auf den arbeitsfreien 1. August galt der Versicherungsschutz aufgrund des Bundesfeiertags frühestens ab dem 2. August, sofern dies der erste eigentliche Arbeitstag war. Dieser Missstand ist seit dem 1. Januar 2017 behoben. Die Unfallversicherung beginnt neu an dem Barbara Gfeller, Fürsprecherin, Legal-Team Wirtschaftskammer. Tag, an dem das Arbeitsverhältnis anfängt oder erstmals Lohnanspruch besteht, in jedem Fall aber mit Antritt des Arbeitswegs. Damit sind Unfälle am Wochenende vor dem eigentlichen Stellenantritt jetzt bereits beim neuen Arbeitgeber versichert, auch wenn der Arbeitnehmende noch gar keine Arbeitsleistung erbracht hat. Nachdeckung Unfallversicherung Eine weitere Deckungslücke wird bei der Nachdeckung der Unfallversicherung geschlossen. Um eine Versicherungslücke zu vermeiden, wenn ein Arbeitnehmender nicht direkt im Anschluss an eine Anstellung ein neues Arbeitsverhältnis eingeht, sieht das Unfallversicherungsgesetz vor, dass die Unfallversicherung des alten Arbeitgebers noch während einer gewissen Dauer weiterbesteht (Nachdeckung). Versicherung endet mit 31. Tag Neu endet die Versicherung mit dem 31. Tag (bisher mit dem 30. Tag) nach dem Tag, an dem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört. Damit wird unmissverständlich klargestellt, dass die Nachdeckung in jedem Fall einen ganzen Monat dauern soll. Auch im Bereich der Abrede versicherung klärt die Gesetzesrevision den Versicherungsschutz. Hatte der versicherte Arbeitnehmende bislang die Möglichkeit, die Unfallversicherung durch explizite Abrede bis zu 180 Tage zu verlängern, lautet die neue Regelung nun «bis zu sechs Monaten». Somit steht fest, dass der Versicherungsschutz mit Nachdeckung und Abredeversicherung insgesamt sieben Monate dauert. Nach wie vor Bestand hat die Informationspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem austretenden Mitarbeiter: Unabhängig davon, wer gekündigt hat, muss der Arbeitnehmende schriftlich darüber unterrichtet werden, dass der Unfall versicherungsschutz nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses während 31 Tagen weiterbesteht, und dass die Möglichkeit gegeben ist, für sechs Monate eine Abredeversicherung abzuschliessen. Barbara Gfeller LEGAL-TEAM Fürsprecherin Barbara Gfeller ist Leiterin des Legal-Teams der Wirtschaftskammer Baselland. Das Legal-Team steht den Mitgliedern der Wirtschaftskammer für Auskünfte zur Verfügung. Barbara Gfeller ist erreichbar unter der Telefonnummer 061 927 66 70 oder via E-Mail: b.gfeller@kmu.org.

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