wikabl
Aufrufe
vor 5 Jahren

Standpunkt 439, 10.2.2017

  • Text
  • Unternehmen
  • Liestal
  • Wirtschaftskammer
  • Baselland
  • Februar
  • Franken
  • Wirtschaft
  • Basel
  • Schweizer
  • Bund
Standpunkt der Wirtschaft – Offizielles Informationsorgan der Wirtschaftskammer Baselland

Standpunkt 439,

SCHWEIZERISCHE 10. FEBRUAR 2017 Nr. 02 – 134. Jahrgang DIE ZEITUNG FÜR KMU Regionalbund AZA 4410 Liestal Standpunkt-Ausgabe Nr. 439 – 20. Jahrgang DIE MEINUNG ABSTIMMUNGEN – USR III und NAF sind für die Baselbieter Unternehmen entscheidend. Von Christoph Buser, Landrat, Direktor Wirtschaftskammer Baselland. Fake News und alternative Fakten Aus dem Theaterstück «Das Leben des Galilei» von Bertold Brecht stammt der Ausspruch: «Wer die Wahrheit nicht weiss, der ist bloss ein Dummkopf. Wer die Wahrheit kennt und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher.» Dieses Zitat kommt mir in den Sinn, wenn ich an die Argumentation der Gegner der Unternehmenssteuerreform III (USR III) denke. Sie sprechen von einem «Milliardenbschiss am Mittelstand» und von «Steuerschlupflöchern für Grosskonzerne». «Wir bezahlen, Grossaktionäre profitieren», erdichten sie. Sie behaupten gar, die Vorlage koste jeden Haushalt 1000 Franken. Ein Ja zur USR III führe zu Steuererhöhungen für die natürlichen Personen. Das nennt man Fake News und alternative Fakten. Tatsache ist: Die kantonalen Finanzdirektoren haben zugesichert, dass sie die USR III nicht über höhere Steuern für Privatpersonen finanzieren, wie die NZZ am Sonntag in ihrer jüngsten Ausgabe berichtet. Dieses Wochenende geht es also nicht um Steuererhöhungen für den Mittelstand. Es geht darum, unsere fiskalische Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich – und damit einen ausschlaggebenden Standortfaktor für unseren Wohlstand – zu sichern. Es geht um 150 000 Jobs. Es geht darum, auf Bundesebene fünf Milliarden Franken an Steuern zu sichern. Es geht darum, den Kantonen Werkzeuge in die Hand zu geben, damit sie ihr steuerliches Umfeld so aufstellen können, dass die Schweiz international anerkannten Normen entspricht. Das Parlament der Wirtschaftskammer hat schon frühzeitig die Ja-Parole zur USR III gefasst. Als Unternehmerpersönlichkeiten wissen die Wirtschaftsräte um die grosse Bedeutung der Abstimmung. Lassen wir uns nicht von Fake News und alternativen Fakten in die Irre führen. Ein Ja zur USR III ist für unser Land unabdingbar. HEUTE IM STANDPUNKT Zwei Mal Ja hilft den KMU Neben der Berichterstattung über die Unternehmenssteuerreform III (USR III) ist eine für Baselbieter Unternehmen wichtige zweite Abstimmungsvorlage, über die am kommenden 12. Februar abgestimmt wird, in den vergangenen Tagen und Wochen beinahe ein bisschen untergegangen. Die Rede ist vom Bundesbeschluss vom 30. September 2016 über die Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAF). Bei einem Ja gehen rund 400 Kilometer des Hochleistungsstrassennetzes von den Kantonen an den Bund über. Im Baselbiet betrifft dies insbesondere die A22 (Pratteln–Sissach) und die A18 (Münchenstein– Delémont). Da diese Strecken zu Nationalstrassen werden, wird damit der Bund für deren Betrieb, Unterhalt und Ausbau verantwortlich. Diese Kosten belaufen sich jährlich auf rund zehn Millionen Franken. Überdies würde der Bund die Kosten für wichtige und zukunftsgerichtete Projekte übernehmen, wie etwa den Vollanschluss Aesch. Weniger Engpässe, weniger Staus Der NAF dient als zeitlich unbegrenzter Fonds der Sicherung der langfristigen Finanzierung der Nationalstrassen, die schrittweise ausgebaut werden sollen. Ziel ist es, bis 2030 in einem ersten Schritt rund 6,5 Milliarden Franken in die Engpassbeseitigung zu investieren. Zudem können durch den Bund weiterhin Beiträge an Agglomerationsprojekte geleistet werden. «Vor allem die Beseitigung der Engpässe auf dem Strassennetz im Baselbiet ist für unsere Wirtschaft essenziell», sagt Christoph Buser. Der Direktor der Wirtschaftskammer Baselland verweist auf die enormen Kosten, welche die täglichen Staus für die Unternehmen bedeuten. Vor diesem Hintergrund hat der Wirtschaftsrat bereits in seiner Sitzung vom 28. Oktober 2016 die Ja-Parole zum NAF gefasst. Planungssicherheit dank USR III Auch zur Unternehmenssteuerreform III (USR III) hat das Parlament der Wirtschaftskammer im Oktober die Ja-Parole gefasst. Die USR III wurde vom Bund ausgearbeitet, nachdem das Schweizer Steuerregime seit Jahren aus dem Ausland unter Druck steht. Dort wird nicht länger akzeptiert, dass die Schweiz inländische und ausländische Unternehmen unterschiedlich besteuert. Im Baselbiet beispielsweise liegt heute der Gewinnsteuersatz im Durchschnitt bei über 20 Prozent – für die privilegierten Unternehmen aber teils unter 5 Prozent. Neu sollen die Steuersätze generell rund 14 Prozent betragen. Für die bisher privilegierten Unternehmen bedeutet dies einen enormen Steueranstieg. Darum soll ihnen entgegengekommen werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass diese abwandern. Direkt betroffen wären im Baselbiet 40 000 Arbeitsplätze. Indirekt sind Um die nationale Ja-Kampagne für die Unternehmenssteuerreform III im Kanton Baselland zu unterstützen, hat sich ein überparteiliches Baselbieter Unternehmerkomitee «Ja zur Steuerreform» formiert, das auch mit Plakaten im Kanton wirbt. FOTO ZVG es rund 100 000 Jobs, weil internationale Unternehmen wichtige Aufträge an lokale Zulieferer vergeben. Werkzeugkoffer für die Kantone Ziel der USR III ist es, den Kantonen einen international anerkannten fiskalischen Werkzeugkoffer zur Verfügung zu stellen. Dieser erlaubt es ihnen, die steuerlichen Bedingungen massgeschneidert anzupassen. Die Instrumente sind im Ausland akzeptiert. Sie werden dort seit Jahren angewendet. Die Rede ist etwa von der sogenannten Patentbox. Auch eine stärkere Förderung von Forschung und Entwicklung ist vorgesehen. Wie die Erfahrung mit früheren Steuerreformen zeigt (insbesondere mit der USR II), werden kurzfristige Steuerausfälle für die öffentliche Hand rasch kompensiert. Dies dank der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und des allgemeinen Wirtschaftswachstums. So haben sich die Steuererträge von juristischen Personen auf Bundesebene seit den 1990er-Jahren vervierfacht. Daniel Schindler SEITE 5 CAS – Am 7. April 2017 startet zum fünften Mal der von der Wirtschaftskammer und der BLKB unterstützte Fachhochschulkurs Certificate of Advanced Studies in Unternehmensführung KMU. KMU-Führungskurs – Anmeldephase läuft BERUFSSCHAU3 Der Kanton Baselland beteiligt sich weiter finanziell an der Berufsschau. CYBERKRIMINALITÄT 3, 5 Bund warnt vor Internetkriminalität; KMU schützen sich zu wenig. WETTBEWERB 5 Die «Swiss Innovation Challenge» startet am kommenden 16. Februar. Wer das Certificate of Advanced Studies (CAS) in Unternehmensführung KMU besucht hat, ist begeistert: «Der Studiengang hat mir beruflich einen neuen Blickwinkel geöffnet», sagt CAS-Absolvent Stefan Bürgin. Als «ideal für Personen, welche in absehbarer Zeit eine Führungsfunktion in einem Unternehmen übernehmen wollen», bezeichnet Michael Linder, Teilnehmer am letztjährigen CAS, den Kurs. Linder und Bürgin sind zwei von neun Teilnehmenden, die das berufsbegleitende Programm der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) im vergangenen Jahr erfolgreich absolviert haben. Im laufenden Jahr wird das von der Wirtschaftskammer Basel land und der Basellandschaftlichen Kantonalbank (BLKB) unterstützte Ausbildungsprogramm nun bereits zum fünften Mal in Folge durchgeführt. Vier Monate, 13 Kurstage Der CAS Unternehmensführung KMU richtet sich speziell an entsprechende Mitarbeitende in leitender Position. Das Programm dauert vier Monate. Während 13 Kurstagen legt es ein stabiles Fundament für die Führung eines KMU. Das betrifft neben Finanzen, Marketing und Kommunikation ganz allgemein die entscheidenden betriebswirtschaftlichen Grundlagen sowie die wichtigsten Methoden und Instrumente rund um die Unternehmensführung. Fokus: Anwendung in der Praxis In seinen Ausführungen legt Hauptreferent Adrian Sidler jeweils besonderen Stellenwert auf die Praxistauglichkeit der erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse. Im Fokus der Weiterbildung stehen die Erarbeitung der eigenen, marktreifen Businesspläne in den Bereichen Produkte oder Dienstleistungen, die Unternehmensgründung und/oder die Nachfolgeregelung. Zusätzlich erhalten die Teilnehmer die Chance, Kontakte zu Unternehmerinnen und Unternehmern aus anderen Branchen zu knüpfen und die gemachten Erfahrungen gegenseitig auszutauschen. Die Anmeldephase für den nächsten CAS in Unternehmensführung KMU ist angelaufen. Der Startschuss für den nächsten Durchgang fällt am kommenden 7. April 2017. Daniel Schindler SEITE 3 Standpunkt der Wirtschaft: Offizielles Informationsorgan der Redaktion: Telefon 061 927 64 64 – Fax 061 927 65 50 – Internet: www.kmu.org – E-Mail: standpunkt@kmu.org

Erfolgreich kopiert!

Standpunkt der Wirtschaft