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Prospektbeilagen 2021

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Preise und Informationen

Prospektbeilagen 2021 Technische Angaben für Beilagen Reservationen, Auflagenbestimmung, Preise und Zulässigkeit des Inhalts sind vorgängig mit dem Verlag oder der zuständigen Inseratenverwaltung abzusprechen. Angaben zum Produkt 1. Format –– Mindestformat: 105 × 148 mm (DIN A6) –– Maximalformat: 235 × 320 mm –– Sonderformate auf Anfrage 2. Einzelblätter –– Einzelblätter müssen ein Flächengewicht von mindestens 120 g/m² aufweisen. –– Einzelblätter vom Papiergewicht 60 bis 115 g/m² sind einmal zu falzen. –– Grössere Formate mit einem Papiergewicht von mindestens 60 g/m² sind auf eine Grösse im Bereich DIN A4 (210 × 297 mm) zu falzen. –– Postkarten: Mindestgewicht 150 g/m². 3. Mehrseitige Beilagen –– Bei mehrseitigen Beilagen muss der Umfang bei einem Papiergewicht von 80 g/m² auf 8 Seiten beschränkt werden, bei 50 g/m² auf 16 Seiten. –– Ist der Bund einer mehrseitigen Beilage kürzer als 200 mm, dürfen 8 Seiten im Papiergewicht 65 g/m² nicht überschritten werden. –– Couverts mit Inhalt können nur nach Rücksprache mit dem Verlag verarbeitet werden. 4. Spezial-Beilage –– Warenmuster oder -proben sind ohne vorherige Prüfung durch den Verarbeiter nicht möglich. 5. Gewicht –– Das Gewicht einer Beilage soll 50 g/Expl. nicht überschreiten. Liegt es darüber, ist eine Rückfrage beim Zeitungsverlag erforderlich. –– Maximalgewicht bis 120 g/Exemplar möglich. Angaben zur Verarbeitung 6. Falzarten –– Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch-, Wickeloder Mittelfalz verarbeitet sein. Leporello- (Z) und Altarfalz können nicht verarbeitet werden. –– Mehrseitige Beilagen mit grösseren Formaten als DIN A5 (148 × 210 mm) müssen den Falz an der langen Seite aufweisen. 7. Beschnitt –– Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein. –– Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer aufweisen. 8. Angeklebte Produkte (z.B. Postkarten) –– Postkarten sind in der Beilage grundsätzlich innen anzukleben. Sie müssen dabei bündig im Falz zum Kopf oder Fuss der Beilage angeklebt werden. –– Bei allen Beilagen mit aussen angeklebten Produkten ist eine Abstimmung mit dem Verlag notwendig. –– Warenmuster oder -proben sind ohne vorherige Prüfung durch den Verlag nicht möglich. 9. Verarbeitung –– Alle Beilagen müssen so beschaffen sein, dass sie beim Falzen im Postfalzaggregat nicht aufbrechen. Empfehlungen für Verpackung und Transport 10. Anlieferungszustand –– Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Format eine einwandfreie, sofortige Verarbeitung gewährleisten. Zusätzliche manuelle Aufbereitung wird nach Aufwand in Rechnung gestellt. –– Stangen können nur manuell verarbeitet werden (Zusatzkosten). –– Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden. –– Beilagen mit umgeknickten Ecken, beschädigten Kanten, Quetschfalten oder verlagertem (rundem) Rücken sind nicht verarbeitbar. –– Zu stark silikonisierte Produkte führen zu Mehraufwand. 11. Lagenhöhen –– Die unverschränkten, kantengeraden Lagen sollen eine Höhe von 80 bis 100 mm aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind. –– Nach Möglichkeit ungeschnürt. 12. Palettierung –– Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Paletten gestapelt sein. –– Beilagen sollen gegen eventuelle Transportschäden (mechanische Beanspruchung) und gegen Eindringen von Feuchtigkeit geschützt sein. –– Jede Palette muss analog zum Lieferschein deutlich und sichtbar mit einer Palettenkarte gekennzeichnet sein. Lieferadresse: St. Galler Tagblatt AG, Druckzentrum Winkeln, Warenannahme GWZ Im Feld 6, 9015 St.Gallen (Vermerk: Gewerbezeitung vom ................) 09/2020

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